Das Zentrum von Montecatini Terme ist verkersberuhigte Zone (ZTL) und vor Einfahrt und Parken von Reisebussen soll man eine vorherige Genehmigung bekommen. Man erhaelt die Genehimigung durch Ausfuellen des beigefuegten Formulars: “Genehmigungsantrag zum Befahren/Parken”.Das ausgefuellte abgestempelte und unterschriebene Formular mit Rueckschein der Zahlung (Gebuehren) senden Sie mindestens 15 Tage vor der Ankunft in Montecatini Terme per Fax oder per Mail an: Faxnummer 0572-913968
E-Mail Adresse info@montecatiniparcheggi.com
Nach der Ueberpruefung der Vollstaendigkeit der Details und Unterlagen schickt Montecatini Parcheggi SPA die Genehmigung mit Lageplan per Fax oder per Mail auf. Der Plan zeigt den Ort an dem Besucher/Kunden aus dem Bus steigen und die oeffentlichen Parkplaetze fuer Reisebusse.
GENEHMIGUNG IN A4-GROESSE UND FARBE DRUCKEN
Abweichend vom vorstehenden, wenn Sie keine Genehmigung haben und nach Montecatini Terme fahren, wenden Sie sich an Montecatini Parcheggi SPA, um nicht bestraft zu werden. Rufen Sie bitte die folgenden Telefonnummern, die Gebuehr zu zahlen:
0572-913968 von Montag bis Freitag, von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
393-9124384 oder 393-9125265 zu anderen Zeiten und an Feiertagen und Tagen vor Feiertagen.
MERKE: Vor Einfahrt in die verkersberuhigte Zone der Stadt und waehrend des Aufenthaltes in Montecatini Terme zeigen Sie die Genehmigung auf der Vorderwindschutzscheibe des Busses an, um nicht bestraft zu werden.
Wenn die Kontrollepersonal bemerkt, die Reisebusse haben keine Genehmigung zum Befahren/Parken bezahlt/bekommen, gelten die folgenden Zuschlaege fuer jeden Tag der Nichtzahlung. 50% der Gebuehr, wenn vor 24.00 Uhr am Tag der Bestrafung bezahlt.
100% der Gebuehr, wenn innerhalb 3 Tagen nach der Bestrafung bezahlt. Und jedoch nicht spaeter als 3 Tage.
Nach 3 Tagen, wenn die Gebuehr noch nicht bezahlt ist, wird Montecatini Parcheggi SPA den Rechtsweg beschreiten, um die Gebuhr einzutreiben. |